Der bei Wardrivern und penetration testern sehr beliebte NIC (Network Interface Controller) AWUS036H wurde offenbar bereits am 10.06.2014 vom Bund mit einem Verkaufsverbot belegt. Das ist damals ohne Notiz an mir vorbei gegangen. Gemäss dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) kann die Nutzung des USB-WLAN Geräts (terminus technicus: “Anlage”) Störungen im Funkverkehr verursachen.
Es ist allgemein bekannt, dass WLAN Geräte mit angepasster Systemsoftware resp. Konfiguration mit einer Signalstärke oder in einem Funkbereich senden können, welche unter Umständen im nationalen Recht nicht mehr erlaubt sind. Ob Verkaufsverbote bei diesem Hintergrund viel Effekt haben, ist fraglich. Auch deshalb, weil kaum jeder Import dieses Geräts kontrolliert werden kann. Die Schweizer Anbieter werden jedenfalls auf ihren Beständen sitzen bleiben. In der Tendenz wird das Verkaufsverbot aber sicher dazu führen, dass die Anzahl dieser Geräte langsamer zunimmt.
In vielen Linux-Distributionen trifft man auf die Software wireless-regdb und crda. Setzt man bei einem System mit Standort in der Schweiz eine andere Länderkonfiguration ein, z.B. NI für das zentralamerikanische Land Nicaragua, anstatt die korrekte (z.B. CH für die Schweiz), so kann man auch unerlaubte Funkspektren benutzen und Sendeleistungen freischalten. Ein konkreter Vergleich der Länderkonfiguration CH mit NI weist folgendes Bild (Quelle) auf:
country CH: DFS-ETSI | country NI: DFS-FCC |
(2402 – 2482 @ 40), (20) (5170 – 5250 @ 80), (20), AUTO-BW (5250 – 5330 @ 80), (20), DFS, AUTO-BW (5490 – 5710 @ 160), (27), DFS # 60 GHz band channels 1–4, ref: Etsi En 302 567 (57000 – 66000 @ 2160), (40) |
(2402 – 2472 @ 40), (30) (5170 – 5250 @ 80), (24), AUTO-BW (5250 – 5330 @ 80), (24), DFS, AUTO-BW (5490 – 5730 @ 160), (24), DFS (5735 – 5835 @ 80), (30) |
Legende: ETSI=European Telecommunications Standards Institute | DFS=Dynamic Frequency Selection | |
Stand: 15.11.2015 |
Leseanweisung für die Tabelle: (Frequenzbeginn – Frequenzende @Kanalbreite), (maximaler Antennengewinn/maximale EIRP)
Das gewöhnliche 2,4GHz-WLAN-Spektrum (IEEE 802.11b/g) ist in der Schweiz auf ein Strahlungsleistung von 20 dBm (entspricht 100mW) begrenzt; Nicaragua erlaubt eine solche von 30dBm (entspricht 1W). Die AWUS036H-Karte ist mit einer Strahlungsleistung von 33 dBm deklariert (2W, sic!). Für diese Leistung müssten die entsprechenden Softwarepakete dann schon selbst kompiliert werden. Länderkonfigurationen mit derartigen Strahlungsleistungen sind mir nicht bekannt.
Sie können ausserdem erkennen, dass die Schweiz für 802.11b/g die Kanäle 1 – 13 erlaubt. In Nicaragua hingegen sind nur die Kanäle 1 bis 12 erlaubt: das Spektrum ist in Nicaragua auf 2,402 bis 2,472 GHz beschränkt; die Mittenfrequenz von Kanal 12 liegt dabei auf 2,472 GHz. In der Tabelle sehen Sie am Schluss noch, dass die Schweiz bereits die Frequenzen für “WiGi” (IEEE 802.11ad) festgelegt hat.
Mit dem Verkaufsverbot der ALFA NETWORK AWUS036H darf die Karte nicht mehr angeboten (Werbung etc.), verkauft oder verschenkt werden. Das bisherige Eigentum an dieser Karte ist prima vista nicht berührt. Wer eine solche Karte sein Eigen nennt, muss sie nicht entsorgen, sollte sie aber auch nur im erlaubten Rahmen – d.h. mit Länderkonfiguration CH – benutzten.
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