Hacking (Art. 143bis Abs. 1 StGB) durch Benut­zen von frem­den Passwörtern

Wer sich in einen Account mit dem User­na­men und dem Pass­wort einer ande­ren Per­son ein­loggt, ist auf Antrag hin nach Art. 143bis Abs. 1 StGB zu bestra­fen. Dabei muss der Account fremd sein, dem Täter darf also keine Berech­ti­gung zum Gebrauch des Accounts in irgend­ei­ner Art zukommen.