Kein Hash­werte-Straf­recht in der Schweiz (BGer 6B_623/2019)

Gemäss Urteil 6B_623/2019 vom 5. Februar 2020 kann alleine auf Grund einer IP-Adresse und eines File-Has­hes keine Ver­ur­tei­lung erfol­gen. Sollte es beim Abtip­pen der Hash-Werte und IP-Adres­sen zu wie­der­hol­ten Feh­lern kom­men, kann bei einer Ver­ur­tei­lung sogar Will­kür vorliegen.

Hacking (Art. 143bis Abs. 1 StGB) durch Benut­zen von frem­den Passwörtern

Wer sich in einen Account mit dem User­na­men und dem Pass­wort einer ande­ren Per­son ein­loggt, ist auf Antrag hin nach Art. 143bis Abs. 1 StGB zu bestra­fen. Dabei muss der Account fremd sein, dem Täter darf also keine Berech­ti­gung zum Gebrauch des Accounts in irgend­ei­ner Art zukommen.

Daten­be­schä­di­gung nach StGB 144bis.1: Betrof­fene haben keine Opferstellung

Wenn sich Betrof­fene von Daten­be­schä­di­gun­gen mel­den, stellt sich häu­fig die Frage, wel­che pro­zes­suale Stel­lung die Betrof­fe­nen haben. Haben sie allen­falls die Stel­lung eines Opfers nach Opfer­hil­fe­ge­setz (OHG)? Die Ant­wort erhält man bereits mit einem Blick in den ers­ten Arti­kel des OHG: Art. 1 Grund­sätze 1 Jede Per­son, die durch eine Straf­tat in ihrer kör­per­li­chen, psy­chi­schen oder […]