Kurz: Es gibt noch einiges zu tun; der Kommentar ist aber auf gutem Weg.
Auf Grund meiner momentanen Arbeitslast kommen die einzelnen Gesetzeskommentierungen eher schleppend voran. Jeder grössere Unterbruch bedeutet wieder einiges an Anlaufzeit.
Der Kommentar zum unbefugten Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (StGB 143bis ist bereits weit fortgeschritten. Der Kommentar zur unbefugten Datenbeschaffung (StGB 143) ist wohl zwischenzeitlich bei 50% angelangt. Jener zur Datenbeschädigung (StGB 144bis) und zur unbefugten Beschaffung von Personendaten (179novies) steckt noch in den Kinderschuhen.
Eher nebenbei wird der Entwurf eines neuen Hackerstrafrechts geführt. Eventuell ergeben sich die einen oder anderen Ansätze, wie man den heutigen Problemfeldern von StGB 143 und 143bis etwas begegnen kann und dem Rechtsanwender ein einfach verständliches, aber das Wesentliche erfassendes Gesetz zur Hand geben kann. Die Computerkriminalität ist schliesslich erst am Anfang eines Booms.
Ab August ist u.a. professionelles Lektorat und die Pflege des Quellenverweise resp. der Verzeichnisse geplant. Vielleicht ergibt sich bis dann auch bereits die Zusammenarbeit mit weiteren Juristen, Technikern und gerne auch Personen aus dem Managementsektor (die Informationssicherheit sollte bekanntlich möglichst von Beginn an bei einem Projekt mitberücksichtigt sein).
Rechtsanwalt Roman Kost ist Spezialist für Informationssicherheit und Datenschutz. Als Anwalt vertritt er Sie unter anderem im Bereich des Hackerstrafrechts, sämtlichen Belangen der IT und der Informationssicherheit sowie des Datenschutzes.
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