Kurz: Es gibt noch eini­ges zu tun; der Kom­men­tar ist aber auf gutem Weg.

Auf Grund mei­ner momen­ta­nen Arbeits­last kom­men die ein­zel­nen Geset­zes­kom­men­tie­run­gen eher schlep­pend voran. Jeder grös­sere Unter­bruch bedeu­tet wie­der eini­ges an Anlaufzeit.

Der Kom­men­tar zum unbe­fug­ten Ein­drin­gen in ein Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­tem (StGB 143bis ist bereits weit fort­ge­schrit­ten. Der Kom­men­tar zur unbe­fug­ten Daten­be­schaf­fung (StGB 143) ist wohl zwi­schen­zeit­lich bei 50% ange­langt. Jener zur Daten­be­schä­di­gung (StGB 144bis) und zur unbe­fug­ten Beschaf­fung von Per­so­nen­da­ten (179novies) steckt noch in den Kinderschuhen.

Eher neben­bei wird der Ent­wurf eines neuen Hacker­straf­rechts geführt. Even­tu­ell erge­ben sich die einen oder ande­ren Ansätze, wie man den heu­ti­gen Pro­blem­fel­dern von StGB 143 und 143bis etwas begeg­nen kann und dem Rechts­an­wen­der ein ein­fach ver­ständ­li­ches, aber das Wesent­li­che erfas­sen­des Gesetz zur Hand geben kann. Die Com­pu­ter­kri­mi­na­li­tät ist schliess­lich erst am Anfang eines Booms.

Ab August ist u.a. pro­fes­sio­nel­les Lek­to­rat und die Pflege des Quel­len­ver­weise resp. der Ver­zeich­nisse geplant. Viel­leicht ergibt sich bis dann auch bereits die Zusam­men­ar­beit mit wei­te­ren Juris­ten, Tech­ni­kern und gerne auch Per­so­nen aus dem Manage­ment­sek­tor (die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit sollte bekannt­lich mög­lichst von Beginn an bei einem Pro­jekt mit­be­rück­sich­tigt sein).