Die Versionierung zum Projekt fristenrechner.ch stimmt wahrscheinlich nicht ganz, sie kommt aber sehr nahe. In der ersten Fassung (v 1.0) hat Kollege Dominik Breitenbach unter fristenrechner.ch seit 2011 den schweizweit ersten Fristenrechner für die Schweizer Zivil- und Strafprozessordnung publiziert. Alles kostenlos und mit viel Herzblut. Seit Jahren hostet er die entsprechenden Webdienste, besorgt die Domain und pflegt den Code.
Im 2015 bin ich zum Projekt dazugestossen und habe die grundlegenden Arbeiten von Kollege Breitenbach einer Coderevision unterzogen (v 2.0). Der Quelltext wurde den aktuellen Programmierusanzen angepasst und in einem zweiten Schritt optisch aufgefrischt. Das war eine ziemliche CSS-Übung. (Nicht beim Krankenversicherer sondern beim Cascading Style Sheet.) Ungefähr im März 2016 war der Fristenrechner in neuem Kleid online.
Im Frühling 2018 hat dann Kollege Breitenbach das ganze Webhosting erneuert, sämtlichen Code migriert, eine Übertragungsverschlüsselung (TLS/SSL) implementiert und den Rechner für mobile Devices brauchbar gemacht. Unter der Haube hat er dabei den ganzen Code revidiert, aufgeräumt und Klarheit in die komplexen Programmierroutinen gebracht (v 3.0). Das war ein Kraftakt. Es ist eine beachtliche Herausforderung, einem Computer Gesetzestext beizubringen. Nach einer mehrmonatigen Feintuningphase durch Kollege Breitenbach, habe ich mich dann wieder ans CSS gewagt und der Fristenrechner erscheint heute in Version 4.0. Der Effort im Bereich CSS war im Vergleich zu den Aufwänden von Kollege Breitenbach geradezu marginal.
Die zahlreichen Rückmeldungen, seien es zu Bugs, Funktionsvorschlägen oder kleine Danksagungen freuen uns immer. Genau davon lebt eine freie (closed source) Rechnerlösung und genau dadurch kommt sie voran.
Aus den vielen Rückmeldungen lässt sich schliessen, dass der Fristenrechner auf sämtlichen kantonalen und eidgenössischen Stufen zur Anwendung kommt, genauso wie in zahlreichen Anwaltsbüros oder grossen (und riesigen) Anwaltssozietäten. Pro Tag werden gegen 1000 Berechnungen vorgenommen.
Rechtsanwalt Roman Kost ist Spezialist für Informationssicherheit und Datenschutz. Als Anwalt vertritt er Sie unter anderem im Bereich des Hackerstrafrechts, sämtlichen Belangen der IT und der Informationssicherheit sowie des Datenschutzes.
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