In einem Verfahren (1B_401/2017), das sich in erster Linie um einen abgelehnten Entsiegelungsantrag einer Staatsanwaltschaft durch ein Zwangsmassnahmengericht dreht, erwähnt das Bundesgericht en passant, dass allfällige Hackerangriffe auch abzuklären seien. Es hebt den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts auf und gibt der Staatsanwaltschaft recht: Die Staatsanwaltschaft darf die beschlagnahmten E‑Mails sichten. Die Staatsanwaltschaft stellte diese E‑Mails direkt […]