Der Unter­su­chungs­grund­satz kann beinhal­ten, dass die Staats­an­walt­schaft die Mög­lich­keit eines Hacker­an­griffs abzu­klä­ren hat

In einem Ver­fah­ren (1B_401/2017), das sich in ers­ter Linie um einen abge­lehn­ten Ent­sie­ge­lungs­an­trag einer Staats­an­walt­schaft durch ein Zwangs­mass­nah­men­ge­richt dreht, erwähnt das Bun­des­ge­richt en pas­sant, dass all­fäl­lige Hacker­an­griffe auch abzu­klä­ren seien. Es hebt den Ent­scheid des Zwangs­mass­nah­men­ge­richts auf und gibt der Staats­an­walt­schaft recht: Die Staats­an­walt­schaft darf die beschlag­nahm­ten E‑Mails sich­ten. Die Staats­an­walt­schaft stellte diese E‑Mails direkt […]