Dass juristische Personen nicht unter den Anwendungsbereich der DSGVO/GDPR fallen, mag den Schweizer Rechtsanwender überraschen, sieht doch das Schweizer DSG vor, dass natürliche wie auch juristische Personen geschützt werden. Art. 2 Abs. 1 DSG lautet: Art. 2 Geltungsbereich 1 Dieses Gesetz gilt für das Bearbeiten von Daten natürlicher und juristischer Personen durch: a. private Personen; b. […]