Gemäss Urteil 6B_623/2019 vom 5. Februar 2020 kann alleine auf Grund einer IP-Adresse und eines File-Hashes keine Verurteilung erfolgen. Sollte es beim Abtippen der Hash-Werte und IP-Adressen zu wiederholten Fehlern kommen, kann bei einer Verurteilung sogar Willkür vorliegen.