Die Expertengruppe zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit, die vom Bundesrat im August 2015 eingesetzt wurde, hat Mitte August 2018 ihren Schlussbericht abgegeben. Dieser Schlussbericht wurde nun vom Bundesrat zur Kenntnis genommen (Medienmitteilung).
Der Bericht enthält viele interessante Gesichtspunkte rund um unsere digitale Gesellschaft. Unter dem Blickwinkel Governance to Citizen/Business hält der Bericht fest, dass der Cyberraum als erweiterter öffentlicher und privater Raum wahrgenommen werde. Ich persönlich stimme dem zu, ich bezweifle aber, ob das in allen Köpfen angekommen ist. Das Internet wird sehr oft immer noch als rechtsfreier Raum betrachtet, wo man tun und lassen kann, was man will. Man betrachte nur die teils erbärmlichen Auswüchse in den Kommentaren, sobald ein Thema etwas kontrovers wird.
Die Expertengruppe jedenfalls betrachtet den Cyberraum als erweiterten privaten und öffentlichen Raum, weshalb dem Staat in diesem Cyberraum die gleichen Schutzaufgaben zukommen sollen, wie in der analogen
Welt. Basierend auf einer Vielzahl interessanter Überlegungen, die ich hier allesamt unterschlagen muss (vgl. dazu direkt den Bericht), formuliert die Expertengruppe dann 51 Empfehlungen an unsere Landesregierung.
Unter diesen Empfehlungen finden sich namentlich Punkte wie die Förderung der Ausbildung im Bereich der Informationssicherheit, sichere Kommunikationsstruktur, sichere digitale Identität, Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung u.a. unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen (Stichwort GDPR und kommende DSG-Revision) oder E‑Commerce. Sehr spannend sind auch die Themen Eigentum an Daten (an dieser Stelle eine wissenschaftliche Arbeit zur Frage nach der Sacheigenschaft von Kryptowährungen; Update 12.09.2018: Zum Dateneigentum hat kürzlich auch Marc Amstutz in der NZZ publiziert), Landesverteidigung im Cyberraum, digitale Demokratie und natürlich wird auch die Blockchain erfasst.
Der annähernd 200-seitige Bericht liest sich äusserst spannend und ermöglicht eine Rundschau zum Thema Zukunft der digitalen Gesellschaft.
Rechtsanwalt Roman Kost ist Spezialist für Informationssicherheit und Datenschutz. Als Anwalt vertritt er Sie unter anderem im Bereich des Hackerstrafrechts, sämtlichen Belangen der IT und der Informationssicherheit sowie des Datenschutzes.
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