Der Fax gehört ins Museum. Auch deshalb, weil diese Uralttechnologie Ihr Privat- oder Firmennetz in Gefahr bringt. Am 35. Hackerkongress des CCC habe zwei Sicherheitsforscher den Nachweis dazu erbracht.
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Was ist 143bis.ch? 143bis.ch ist eine Schweizer Plattform für Datenschutz, Informationssicherheit und Prozessrecht. 143bis.ch leitet seine Bezeichnung von Art. 143bis des Schweizer Strafgesetzbuchs ab, dem sog. Hackerparagraphen.
Ihnen steht auf 143bis.ch ein ausführlicher Rechtskommentar rund um die Cybercrime-Strafnormen des Schweizer Strafgesetzbuchs zur Verfügung. Lesen Sie hier ausserdem Neuigkeiten zu Datenschutz, Informationssicherheit und Prozessrecht. Sie können dazu den wöchentlichen Newswire zu Themen rund um die digitale Welt abonnieren.
143bis.ch ist ein Angebot von Rechtsanwalt Roman Kost, Spezialist für Datenschutz, Informationssicherheit und Cybercrime, https://ra-kost.ch.
Die Vorwürfe sind “selbst für Facebook” massiv. #deletefacebook2019
Wunderbar, wie der Digitalredaktor des SRF1 Peter Buchmann vor gut einer Woche seinen Bericht vom 19.12.2018 hat einleiten lassen: “Diese neusten Vorwürfe sind selbst für Facebook, das seit den US-Wahlen 2016 unter Dauerkritik steht, massiv”. Wenn man Facebook und Datenpanne hört, kratzt das heute ja eigentlich niemanden mehr. Dieses Mal aber geht es um systematisches […]
Social Credit System in China
Bereits am gestrigen Eröffnungstag hat der 35. Chaos Communication Congress (CCC) mit sehr spannenden Vorträgen aufgewartet. Herausstreichen möchte ich den Vortrag von Antonia Hmaidi zum chinesischen Social Credit System (SCS). Beim SCS handelt es sich um ein Punktesystem, das die Bürger zu Wohlverhalten bewegen soll. Das Wohlverhalten wird durch ein Regelsystem definiert, über das noch das meisten im Dunklen ist.
Nochmals zur MITM-Attacke bei IMSI-Catchern (BGer 1B_191/2018)
Die MITM-Attacke beim Einsatz von IMSI-Catchern macht sich das sog. Handover und nicht eine Variante von Roaming zu nutze. Das BGer hat diesen Umstand prägnant in BGer 1B_191/2018 dargelegt.
Hacking (Art. 143bis Abs. 1 StGB) durch Benutzen von fremden Passwörtern
Wer sich in einen Account mit dem Usernamen und dem Passwort einer anderen Person einloggt, ist auf Antrag hin nach Art. 143bis Abs. 1 StGB zu bestrafen. Dabei muss der Account fremd sein, dem Täter darf also keine Berechtigung zum Gebrauch des Accounts in irgendeiner Art zukommen.
Verwendung von Nichtmitglieder-Mailadressen durch LinkedIn
LinkedIn hat 18 Mio Emailadressen von Nicht-Mitgliedern zu Werbezwecken verwendet. Woher hat LinkedIn diese Adressen?
IMSI-Catcher: Anwendungsfall einer Man-in-the-middle-Attacke (BGer 1B_191/2018)
Das BGer hat im Entscheid 1B_191/2018 vom 16.10.2018 mit einfachen Worten die Funktionsweise eines IMSI-Catchers umschrieben. Eine MITM-Attacke par excellence.
fristenrechner.ch 4.0
Eine neue Version von fristenrechner.ch ist heute Morgen live gegangen.
Grundlagen der IT-Forensik unter Herrschaft der StPO
In den letzten Jahren haben sich die Forensikabteilungen der kantonalen Polizeikorps zunehmend professionalisiert. Welche Grundlagen bestehen unter der Herrschaft der StPO, wenn es um Computerforensik geht?
Knowledge Is Power, Code Is King and Orwell Was Right.
Mit der Überschrift “Knowledge Is Power, Code Is King and Orwell Was Right” zu einem Unterkapitel im Buch “Future Crimes” trifft Marc Goodman den Nagel auf den Kopf. Und zwar gleich für das ganze Buch auf einen Schlag. Mit diesen wenigen Worten fasst er die von ihm beschriebenen unzähligen Privacy- und Werkspionagevorfälle zusammen. Zu Beginn […]