Kol­lege Chris­tian Laux hat im Tages­ge­spräch vom 20.03.2019 auf SRF 1 inter­es­sante Aus­füh­run­gen zur Suiss­eID gemacht. Als Vize­prä­si­dent der Swiss Data Alli­ance und selb­stän­di­ger Rechts­an­walt auf dem Gebiet der Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gien wusste er, von was er sprach. Eine sei­ner Kern­aus­sa­gen war: Es muss ein­fa­cher wer­den. Das unter­schreibe ich sofort.

Logo der Suiss­eID der Schwei­zer Post.

Wenn ich mit älte­ren Berufs­kol­le­gen und ‑kol­le­gin­nen spre­che, win­ken die aller­meis­ten ab, wenn ich sie auf elek­tro­ni­sche Ein­ga­ben anspre­che. Die Suiss­eID ist prak­tisch unbekannt. 

Kol­lege Laux nennt als eine der bis­her weni­gen Anwen­dungs­mög­lich­kei­ten der Suiss­eID das Login bei der Post. Als Luzer­ner wäre meine prompte Ant­wort die sog. EEG gewe­sen. EEG sind in Luzern die Elek­tro­ni­sche EinGaben. Im Unter­schied z.B. zu Zürich ver­langt der Kan­ton Luzern für elek­tro­ni­sche Ein­ga­ben kei­ner­lei Gebüh­ren. Es wird ein Pre­paid-For­mu­lar ver­wen­det, das von Pri­va­s­phere betrie­ben wird. Auf jeder Web­seite einer Luzer­ner Instanz fin­den Sie sofort den Link zu ent­spre­chen­den For­mu­lar (zumin­dest im Gel­tungs­be­reich von ZPO und StPO). Auf der Platt­form ch.ch des Bun­des fin­den Sie zudem eine Liste zu den ver­schie­de­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­len im elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr in der gan­zen Schweiz. 

Im Moment ist der elek­tro­ni­sche Rechts­ver­kehr eine Ein­bahn­strasse alleine von der Anwalt­schaft zum Gericht und nicht umge­kehrt. Wenigs­tens bei den Staats­an­walt­schaf­ten und der Jugend­staats­an­walt­schaft treffe ich mitt­ler­weile regel­mäs­sig auf elek­tro­ni­sche Ein­ga­ben und erhalte sogar elek­tro­ni­sche Post per Pri­va­s­pe­here. Kein unnö­ti­ger Papier­stau mehr. (Und kein Fax mehr, der wurde im Kan­ton Luzern offi­zi­ell abge­schafft!) Ein gros­ses Kränz­chen kann ich Punkto elek­tro­ni­schen Ein­ga­ben der Lei­te­rin der Geschäfts­kon­trolle der Staats­an­walt­schaft 2 Emmen win­den. Sie gehört zu den­je­ni­gen Per­so­nen, die sich aktiv um diese neue Tech­no­lo­gie bemü­hen und damit auch kom­mu­ni­zie­ren wollen. 

Die Hand­ha­bung im elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr ist lei­der wie­der ein­mal von Kan­ton zu Kan­ton unter­schied­lich. Der Kan­ton Zug z.B. ver­langt grund­sätz­lich das Nach­rei­chen aller Ein­ga­ben in Papier­form (die ZPO sieht diese Mög­lich­keit aus­drück­lich vor). In Luzern erhält man nur dann einen Anruf mit der Auf­for­de­rung zum Nach­rei­chen, wenn die Belege far­big und diese Far­ben von Rele­vanz sind. Die Luzer­ner, Obwald­ner und Nid­wald­ner benut­zen Pre­paid­for­mu­lare. Soweit mir bekannt, setzt der Kan­ton Zürich wie­derum auf elek­tro­ni­sche Ein­ga­ben direkt im Mail­sys­tem von Pri­va­s­phere (mit klei­ner Gebüh­ren­folge) und nutzt keine Prepaidformulare.

Das Bun­des­ge­richt ver­langt sodann bei elek­tro­ni­schen Ein­ga­ben pro Beleg ein PDF. Das kann ich zwar nach­voll­zie­hen. Schliess­lich wer­den diese PDF dann ein­zeln ins Sys­tem impor­tiert und der Spruch­kör­per kann prä­zise die not­wen­di­gen Belege öff­nen. Aber was ist nun ein­fa­cher für den Anwen­der? Alle Belege mit Beleg­num­mer ein­fach ein­mal (oder im Dop­pel) in den Kopier­ap­pa­rat legen und dann ins Cou­vert ste­cken oder jedes ein­zelne PDF-File signieren? 

Signie­ren eines Belegs heisst, man lädt das File, das man zuvor gescannt hat in sein Signa­tur­pro­gramm (z.B. Open eGov Signer vom Bund), plat­ziert seine Signa­tur und muss dann noch­mals sein Pass­wort für den Schlüs­sel auf der Suiss­eID ein­ge­ben. Bei jedem Erst­start des Signier­pro­gramms müs­sen Sie zudem zuerst mit Ihrem Pass­wort die Suiss­eID ent­sper­ren. Je nach Übung dau­ert das eine oder zwei Minu­ten. Wer sich nicht aus­kennt hat 5 oder 10 Minu­ten pro Datei. Kon­zen­tra­tion ist auch gefor­dert, schliess­lich will man nicht fal­sche Dateien verschicken! 

Car­toon by Don Mayne www.researchcartoons.com.

Die Belege ein­zeln signiert zu ver­lan­gen, ist im Hin­blick auf die Usa­bi­lity sicher nicht sinn­voll. Da müsste eine Mög­lich­keit her, ein ein­zi­ges signier­tes Archiv ein­zu­rei­chen. Oder eben ein­fach eine ein­zelne PDF-Datei mit allen Bele­gen, die dann von den Sach­be­ar­bei­tern auf der Gerichts­kanz­lei in ein­zelne Dateien zer­legt wird. Das ist heute auch keine Hexe­rei mehr. Da könnte das BGer noch nach­zie­hen und elek­tro­ni­sche Ein­ga­ben rascher und ein­fa­cher gestal­ten. Kommt dazu, dass man in einem ein­zi­gen Belege-PDF auch Lese­zei­chen inte­grie­ren kann, was das Nach­schla­gen noch­mals ein Stück ein­fa­cher machen würde.

Ich mache seit mehr als 5 Jah­ren täg­lich diverse elek­tro­ni­sche Ein­ga­ben. Der elek­tro­ni­sche Rechts­ver­kehr ist in mei­nen Augen ein abso­lu­ter Erfolg und wird sich in Zukunft durch­set­zen. Nur noch sel­ten erhalte ich von einem Rich­ter ein Tele­fon mit dem Hin­weis, ich hätte meine elek­tro­ni­sche Ein­gabe ver­ges­sen zu unter­schrei­ben. In sol­chen Fäl­len wurde ein­fach die Signa­tur über­se­hen, was sich dann rasch klärt. Die elek­tro­ni­sche Ein­gabe ist in den Köp­fen angekommen.

Ein Anwen­dungs­fall der Suiss­eID und in mei­nen Augen aus­ge­rech­net ein Nega­tiv­bei­spiel ist das Login bei der Post auf post.ch: Seit­dem ich mei­nen Account mit der Suiss­eID ver­knüpft habe, ist es mir nicht mehr mög­lich, mich nur mit Benut­zer­an­gabe und Pass­wort ein­zu­log­gen. Eine Zustel­lung auto­ri­sie­ren oder die Abhol­frist um ein paar Tage ver­län­gern ist ohne dass ich die Suiss­eID zücken muss, nicht mehr möglich.

Warum ist der Suiss­eID-Zwang bei der Post ein Ärger­nis? Meine Suiss­eID ist auf einer Karte oder auf einem USB-Stick. Alle ande­ren Accounts sind in mei­nem Brow­ser oder im Pass­wort­ma­na­ger hin­ter­legt. Manch­mal besteht noch Zwei-Fak­to­ren-Authen­ti­fi­zie­rung per SMS, vor­al­lem bei Bank­ap­pli­ka­tio­nen. In aller Regel ist aber nur ein ein­zi­ger Klick, ein Fin­ger­ab­druck­scan am Lap­top oder ein ein­zi­ges Pass­wort not­wen­dig und ich bin eingeloggt. 

Die Suiss­eID ist bei mir dage­gen noch nicht per­ma­nent ein­satz­be­reit. Beim aktu­el­len Sys­tem ist es mir nicht bekannt, dass sich nächs­tens etwas ändert oder die Ein­satz­be­reit­schaft sich sehr viel schnel­ler erstel­len liesse. So muss ich aktu­ell jeweils meine Suiss­eID her­vor­neh­men, in den Adap­ter ein­ste­cken, den Adap­ter in den Com­pu­ter ein­ste­cken und dann die Karte mit dem Suiss­eID-Pass­wort “öff­nen”, damit der Brow­ser dar­auf zugrei­fen und meine ID aus­le­sen kann. Ich iden­ti­fi­ziere mich der Post gegen­über also mit der Suiss­eID (ers­ter Fak­tor), die ich zuvor mit Pass­wort und Mail­adresse ent­sper­ren musste (zwei­ter Fak­tor). Das sind die Unan­nehm­lich­kei­ten eines Secu­rity Tokens in Hard­ware­form. Für den blos­sen Zugang zum Post-Account ist das zuviel des Guten resp. das Gute ist zu unbe­quem, als dass die Leute dar­auf umstei­gen wür­den. Hat man die Suiss­eID ein­mal nicht dabei, ist kon­se­quen­ter­weise auch nichts mehr mit Ein­log­gen bei der Post.

Ich bin zu fol­gen­dem Schluss gekom­men: Wenn man den elek­tro­ni­schen Ver­kehr mit den Gerich­ten und Ämtern for­cie­ren will, dann muss das Pro­ce­dere ein­fa­cher, rascher und güns­ti­ger sein, als jenes auf dem ana­lo­gen Weg.

Kol­lege Laux hat also völ­lig recht. Es muss ein­fa­cher wer­den und darf uns in den Abläu­fen nicht stö­ren. Erst dann wird die Suiss­eID und der elek­tro­ni­sche Rechts­ver­kehr den Durch­bruch schaffen.